Markenrecht

 

KMU UNTERSCHÄTZEN OFT DIE EIGENE ENTWICKLUNG

 

 

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Markenregistrierung lassen sich relativ schnell im Internet recherchieren. Doch der Teufel liegt bekanntlich im Detail. Donald N. Schnyder von der Wild Schnyder AG erklärt, worauf Sie bei einer Markenregistrierung achten sollten.

 

Herr Schnyder, muss ich als kleines, lokal tätiges Unternehmen eine Marke registrieren lassen?

Donald N. Schnyder: Eine Pflicht besteht nicht. Aber Sie stehen besser da, wenn Sie es tun. Mit einer Registrierung erwerben Sie ja das Monopol an Ihrer Marke. Sie haben dann, wie beim Schach, den ersten Zug gemacht. Natürlich brauchen Sie als kleine, lokal tätige Firma keine Angst vor chinesischen Raubkopien zu haben. Aber ein wichtiger und positiver Effekt des Markenregisters ist eben auch, dass die Marke von anderen gefunden werden kann. Wenn jemand ein neues Produkt auf den Markt bringen will, schaut er in der Regel zuerst im Register nach. So kann er sicherstellen, dass er nicht etwas konstruiert, was bereits existiert. Wenn er dann Ihre Marke entdeckt, macht er vermutlich bewusst etwas anderes. Also ganz in Ihrem Sinn.

 

Was geschieht denn, wenn ich meine Marke nicht registriere, jemand anders macht dies aber mit einer ähnlichen?

Das kann eine erhebliche Einschränkung für Sie bedeuten. Sie müssen die Verwendung einer ähnlichen oder gar identischen Marke tolerieren und dürfen Ihre Marke nur noch in dem bisherigen Umfang weiterverwenden. Da unterschätzen kleine Firmen oft die eigene Entwicklung: Sie denken, sie bleiben immer klein und lokal. Doch dann wachsen sie, plötzlich sind sie international tätig und entdecken, dass es die Marke so oder ähnlich in anderen Ländern schon gibt.

 

Weiter dürfen Sie nicht vergessen, dass Sie möglicherweise das Markenrecht eines anderen verletzen, ohne es zu merken. In einem solchen Fall, da Ihre unregistrierte Marke jünger wäre als die registrierte, dürften Sie sie nicht mehr gebrauchen. KMU scheuen am Anfang oft die Anwaltskosten. Dabei sind erste Abklärungen gar nicht mal so teuer. Richtig tief ins Portemonnaie geht es aber, wenn Sie bereits von einem Konkurrenten abgemahnt wurden. Denn dann brauchen Sie sicher einen Anwalt und müssen unter Umständen die Produkte zurückziehen, die Werbematerialien vernichten und Schadenersatz zahlen.

 

Brauche ich eigentlich zwingend einen Anwalt für eine Markenregistrierung?

Sie können mit Recherchen im Internet viel Vorarbeit leisten. Ich gebe meinen Klienten auch immer eine Einführung in das Markenrecht, erkläre die Grundzüge, die verschiedenen Registrierungssysteme und zeige ihnen, was sie selber machen können. So müssen sie nicht mit jeder Frage zu mir kommen. Aber die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind ja nur das eine. Ob etwas hingegen in der Praxis gefährlich ist oder nicht, das kann nur ein Anwalt beantworten. Und was Sie wirklich unter keinen Umständen ohne Anwalt tun sollten, sind Abmahnungen. Weder einen Konkurrenten abmahnen noch auf eine Abmahnung reagieren.

 

Warum haben eigentlich manche Marken den Zusatz tm oder ®, andere wiederum nicht?

Sie müssen registrierte Marken nicht zwingend kennzeichnen. Wenn Sie es aber tun, zeigen Sie damit, dass Ihre Marke geschützt ist und implizieren, dass Sie sie auch verteidigen. Eine Kennzeichnung kann unter Umständen dann von Vorteil sein, wenn zum Beispiel Ihr Firmenname gleichzeitig der Markenname ist. So stellen Sie sicher, dass Ihre Marke – und nicht nur Ihr Firmenname - verwendet wird. Es ist nämlich wichtig, dass Sie eine registrierte Marke auch also solche benützen. Wird eine Marke über fünf Jahre nicht verwendet, so wird sie angreifbar.

 

Und was versteht man genau unter «benützen»?

«Benützen» heisst, dass Sie Ihre Produkte oder deren Verpackungen und Geschäftsdrucksachen entsprechend beschriften sollten. Viele meinen, wenn sie einfach den Firmennamen etwas grösser hinschreiben, dann sei das schon markenmässig gebraucht. Beispielsweise bei «Coca-Cola» muss man dann eben auch die typische Schrift verwenden. Zudem ist man im Streitfall gezwungen, auch Belege für den Gebrauch des Markennamens vorzuweisen. Wenn Sie zum Beispiel Victorinox-Messer herstellen, sollten Sie diese im Katalog auch so beschriften und bei der Lieferung, respektive bei der Rechnungsstellung auch so bezeichnen. Ihr Markenrecht kann aber auch gefährdet sein, wenn Sie die Marke zwar gebrauchen, jedoch wesentliche Teile verändern, sodass sie nicht mehr mit dem im Markenregister eingetragenen Zeichen übereinstimmt.

 

Können Sie anhand eines Beispiels erklären, was wesentliche und unwesentliche Teile einer Marke sind?

Wenn Sie jetzt das Logo von Ihrer Wort- / Bildmarke NETZWERK.CH ändern und aus dem roten Quadrat plötzlich ein Herz machen, wäre die Marke in wesentlichen Teilen verändert worden und damit anfechtbar.

 

Also NETZWERK.CH wurde zum Glück problemlos als Marke registriert. Liegt das nun an der Kombination von Wort und Bild?

Ja, sehen Sie: Hier liegt der Teufel wieder einmal im Detail. NETZWERK.CH könnten Sie vermutlich als reine Wortmarke kaum schützen, weil es eben zu beschreibend ist für Ihre Dienstleistungen. In Kombination mit dem dominanten, roten Symbol wiederum wird die Marke unverwechselbar. Dann kann sie, sofern sie nicht schon in ähnlicher Weise existiert, registriert werden. Wenn Sie das nicht vorher abgeklärt haben, hatten Sie in dem Fall einfach Glück. Denn gäbe es diese Kombination bereits, hätten sie vielleicht schon unnötig viel Geld für das Design sowie für die Drucksachen ausgegeben.

Interviewpartner

Wild Schnyder AG

Donald N. Schnyder