Treuhand

 

COVID-19 HILFSMASSNAHMEN

 

 

Der Bundesrat hat am 25. März 2020 die Einzelheiten zu den COVID-19-Überbrückungskrediten publiziert. Die Kredite sichern Ihre Liquidität, falls Ihr Geschäft wegen der Corona-Pandemie weniger Umsatz erzielt.

 

Hier sind die wichtigsten Fakten auf einen Blick zusammengefasst:

  • Die Überbrückungskredite können ab 26.März bis zum 31. Juli 2020 beantragt werden.
  • Der Kredit beträgt höchstens 10 Prozent des Umsatzes im Jahr 2019.
  • Die Rückzahlungsdauer beträgt 5 Jahre (in Härtefällen bis 7 Jahre).
  • Der Zinssatz für Überbrückungskredite bis CHF 0.5 Mio. beträgt 0 Prozent, darüber 0.5 Prozent.
  • Auch Postfinance gibt Kredite bis CHF 0.5 Mio., jedoch nur an bestehende Kunden.
  • Der Kredit gilt bis 31. März 2022 nicht als Fremdkapital i.S.v. OR 725 (Kapitalverlust und Überschuldung).
  • Beachten Sie auch die Einschränkungen und Bedingungen (z. B. Dividendensperre).