KOSTENVERTEILUNG: WER BEZAHLT DIE VERSICHERUNG?

 

 

Als Unternehmen sollten Sie den Überblick darüber haben, welche Versicherungen für Ihre Mitarbeiter obligatorisch und welche freiwillig sind. Wer zahlt beispielsweise die Krankenkasse, wer die Unfallversicherung?

Im Bereich der obligatorischen Versicherungen...

...ist festgelegt, welchen Anteil der Arbeitgeber übernehmen muss und wie gross der Anteil ist, der den Arbeitnehmenden abgezogen werden kann. Es ist jedem Arbeitgeber freigestellt, mehr als den vorgeschriebenen Satz zu übernehmen.

 

AHV, IV, EO und ALV

Der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte.

 

Pensionskasse

Die Vorsorgeeinrichtung legt die Höhe der Beiträge des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer fest. Der Beitrag des Arbeitgebers muss aber mindestens gleich hoch sein wie die gesamten Beiträge all seiner Arbeitnehmer.

 

Obligatorische Unfallversicherung (UVG)

Der Arbeitgeber zahlt die Prämien für Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Der Arbeitnehmer jene für die Nichtbetriebsunfälle.

Im Bereich der freiwilligen Versicherungen...

...zu Gunsten Ihrer Mitarbeitenden, wie zum Beispiel Zusätze in der Vorsorge, der Unfallversicherung oder eine Krankentaggeldversicherung, wird im Arbeitsvertrag festgelegt, wer welchen Anteil übernimmt. Bei der Krankentaggeldversicherung und der UVG-Zusatzversicherung muss der Arbeitgeber jedoch mindestens die Hälfte der Prämien selber tragen.

 

Es hat sich in der Praxis durchgesetzt und wird in der Regel gut akzeptiert, dass die Prämien je zur Hälfte von Arbeitgeber und von Arbeitnehmer getragen werden.

Unsere Experten

Optimalis AG

Daniel Borner