OBLIGATORISCHE VERSICHERUNGEN: WAS DAS GESETZ VORSCHREIBT
Welche Versicherungen müssen Sie abschliessen? Und wer bezahlt wie viel?
Die Sozialversicherungen
AHV, IV, EO und ALV: Mindestens die Hälfte der Prämien muss der Arbeitgeber tragen, allerdings ist es diesem freigestellt, auch zusätzliche Arbeitnehmer-Prämienanteile zu übernehmen.
Pensionskasse
Laut Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) müssen Pensionskassenbeiträge für Löhne zwischen CHF 19’890 und CHF 79’560 (ab 2009: CHF 20‘520 bis CHF 82‘080) einbezahlt werden. Höhere oder tiefere Gehälter müssen nicht, aber können versichert werden. Die Vorsorgeeinrichtung legt die Höhe der Beiträge des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer in ihren Bestimmungen fest. Der Beitrag des Arbeitgebers muss mindestens gleich hoch sein wie die gesamten Beiträge all seiner Arbeitnehmer. Den Überblick über die vielen Pensionskassenangebote zu erhalten ist schwierig und professionelle Beratung in der Auswahl lohnt sich.
Obligatorische Unfallversicherung (UVG)
Die Prämien für die obligatorische Versicherung der Berufsunfälle und der Berufskrankheiten trägt der Arbeitgeber.
Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU)
Die Prämien gehen zu Lasten des Arbeitnehmers. Sie müssen entrichtet werden, wenn der Arbeitnehmer mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig ist.
UVG-Versicherungen werden von der SUVA und auch von Privatversicherungen angeboten. Seit der Liberalisierung im UVG (per 1.1.2007) sind erhebliche Prämienreduktionen möglich geworden. Eine Beratung diesbezüglich kann sich für Sie lohnen.
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