GRUNDLAGEN: WAS KANN MARKE SEIN?
Als Marke können Sie ganz unterschiedliche Dinge registrieren und damit rechtlich schützen lassen.
Formal gesehen kann eine Marke Folgendes sein:
- Ganzer Slogan
- Einzelnes Wort
- Kurze Buchstaben- oder Zahlenfolge (beispielsweise UBS oder 501)
- Tonfolge (Melodie)
- Bilder (Bildmarken), mit oder ohne Text
- Einzelne Farben (wie z.B. Lila für eine Schockoladenmarke)
- Dreidimensionales (Mercedesstern)
Für Marken tabu:
- Marken dürfen weder beschreibend noch werbend sein - eine Marke «der beste Computer» wäre also nicht möglich.
- Flaggen und Zeichen des allgemeinen Gebrauchs wie Grundformen (Quadrat, Kreis, Dreieck) und -farben (rot, blau, grün, gelb) dürfen nicht monopolisiert werden.
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