GRUNDLAGEN: WAS KANN MARKE SEIN?

 

 

Als Marke können Sie ganz unterschiedliche Dinge registrieren und damit rechtlich schützen lassen.

 

Formal gesehen kann eine Marke Folgendes sein:

  • Ganzer Slogan
  • Einzelnes Wort
  • Kurze Buchstaben- oder Zahlenfolge (beispielsweise UBS oder 501)
  • Tonfolge (Melodie)
  • Bilder (Bildmarken), mit oder ohne Text
  • Einzelne Farben (wie z.B. Lila für eine Schockoladenmarke)
  • Dreidimensionales (Mercedesstern)

Für Marken tabu:

  • Marken dürfen weder beschreibend noch werbend sein - eine Marke «der beste Computer» wäre also nicht möglich.
  • Flaggen und Zeichen des allgemeinen Gebrauchs wie Grundformen (Quadrat, Kreis, Dreieck) und -farben (rot, blau, grün, gelb) dürfen nicht monopolisiert werden.

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