VORABKLÄRUNGEN: ERSPAREN SIE SICH ÄRGER
Bevor Sie Ihre Marke registrieren lassen, sollten Sie abklären, ob es sie nicht bereits gibt. Dabei sind nicht nur existierende Marken zu berücksichtigen, sondern auch Firmennamen.
Sämtliche in der Schweiz registrierten Marken finden Sie in der Datenbank des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum. Firmenrecherchen können Sie beim Firmenindex des Handelsregisters vornehmen. Daneben ist auch Google ein gutes Instrument für Vorabklärungen.
Datenbank des Instituts für Geistiges Eigentum
Firmenindex des Handelsregisters
Berücksichtigen Sie auch Ähnlichkeiten
Allerdings finden Sie so nur Wortmarken, nicht aber Bildmarken. Auch finden Sie damit nur identische Marken, das Markenrecht wird jedoch auch bei Ähnlichkeit verletzt! Ähnlichkeitsrecherchen können Sie beim Institut für Geistiges Eigentum in Auftrag geben.
Gründlich prüfen
All diese Vorrecherchen können Sie selber vornehmen und müssen danach vielleicht schon einige Ihrer favorisierten Marken ausschliessen. Eine sorgfältige markenrechtliche Interpretation der bei den Vorrecherchen gesammelten Daten verlangt aber eine Menge Fachwissen. Für diese tiefer gehenden Abklärungen lohnt es sich deswegen, einen spezialisierten Anwalt beizuziehen. Das ist zwar nicht gratis, aber entschieden günstiger, als wenn Sie sich erst nach einer Abmahnung an den Experten wenden.
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