Kündigung: Fristen beachten

 

 

Bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses sollten Sie immer die geltenden Fristen und Regeln beachten, die sich je nach Fall – beispielsweise Probezeit, Schwangerschaft oder Militärdienst – stark unterscheiden.

 

Kündigungsfrist

Falls vertraglich nichts anderes vereinbart, gelten folgende Fristen:

  • 7 Tage während der Probezeit. Probezeit ist der erste Monat des Arbeitsverhältnisses. Sie kann durch Vertrag bis auf 3 Monate verlängert werden.
  • 1 Monat, per Monatsende, während des 1. Dienstjahres.
  • 2 Monate, per Monatsende, vom 2. bis zum 9. Dienstjahr
  • 3 Monate, per Monatsende, ab dem 10. Dienstjahr

 

Kündigungsschutz

Die nachfolgenden Fälle von Kündigungsschutz gelten nicht, wenn der Arbeitnehmer noch in der Probezeit ist.

 

Während der Schwangerschaft

Sofern die Probezeit abgelaufen ist, gilt der Kündigungsschutz bis 16 Wochen nach der Niederkunft. Schwangere Frauen dürfen das Arbeitsverhältnis jederzeit kündigen, ohne sich an gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen zu halten.

 

Während des Militärdiensts

Falls die Dienstleistung mehr als 11 Tage dauert, gilt die Sperrfrist, in welcher vom Arbeitgeber nicht gekündet werden kann, nicht nur für die Dauer des Militärdienstes, sondern auch vier Wochen vorher und nachher.

 

Während Unfall oder Krankheit

Wenn der Angestellte ohne eigenes Verschulden verunfallt oder erkrankt und daher ganz oder teilweise ausfällt. Die Sperrfrist beträgt im ersten Dienstjahr 30 Tage, ab dem zweiten bis fünften Dienstjahr 90 Tage und ab dem sechsten Dienstjahr 180 Tage.

Unsere Experten

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Herbert Riner